Haftpflichtversicherung kündigen: So geht das!
Wir verraten dir, wie du schnell und sicher deine bisherige Haftpflichtversicherung kündigen kannst.
Du bist mit deinem Partner in eine gemeinsame Wohnung gezogen und willst deine private Haftpflichtversicherung nun kündigen? Du hast festgestellt, dass dein Versicherungsbeitrag ziemlich hoch ist und willst den Anbieter wechseln? Aus welchen Gründen auch immer du deine Haftpflichtversicherung kündigen willst, bei aboalarm erfährst du, was du dabei alles beachten musst.
Ich will meine Haftpflichtversicherung kündigen: Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Wenn du deinen Vertrag ordentlich kündigen willst, solltest du zunächst einen Blick in die Vertragsunterlagen werfen. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Laufzeiten und Fristen, die für deinen Versicherungsvertrag gelten. Der erste mögliche Kündigungstermin besteht bei einer Haftpflichtversicherung meist zum Vertragsende. Hast du einen Vertrag abgeschlossen, der über zwei Jahre läuft, kannst du diesen auch frühestens nach zwei Jahren ordentlich kündigen. Danach ist die Kündigung jährlich zum Ende des Versicherungsjahres* möglich. Die meisten Haftpflichtversicherungsverträge haben eine Laufzeit von ein bis drei Jahren.
Wichtig: Verträge, die länger als drei Jahre laufen, können erstmals zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden! Die Kündigungsfrist für deine Haftpflichtversicherung beträgt drei Monate. Eine Versicherungsperiode umfasst stets ein Jahr. Ein Versicherungsjahr ist ebenso lang, beginnt aber immer mit dem Tag des Abschlusses der Versicherung. Beginnt der vertragliche Versicherungsschutz beispielsweise am 01.04., endet das Versicherungsjahr am 31.03. des Folgejahres.
Sonderkündigungsrecht: Kann ich meine Haftpflichtversicherung auch außerordentlich kündigen?
Du hast als Versicherter die Möglichkeit, deinen Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Beiträge steigen oder ein Schaden reguliert wurde. Schadensregulierung bedeutet, dass der entstandene Schaden von der Versicherung geprüft und im Falle eines begründeten Anspruchs auch ausgeglichen wird. Nach einer erfolgten Schadensregulierung hat sowohl der Versicherte als auch der Versicherer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Wenn deine Versicherung den Beitrag erhöht, kannst du lediglich dann kündigen, wenn sich mit der Beitragserhöhung nicht gleichzeitig auch der Versicherungsschutz verbessert.
Wichtig: Bei einer Kündigung wegen Beitragserhöhung musst du ebenfalls eine Kündigungsfrist beachten! Die Frist beträgt in diesem Fall vier Wochen, ab Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung.
In welcher Form muss ich meine Versicherung kündigen und was muss das Schreiben beinhalten?
Du solltest deinen Versicherungsvertrag immer schriftlich kündigen. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat 2009 die Kündigung eines Versicherungsvertrags per Fax als zulässig und somit rechtskräftig befunden. Die Anbieter der Versicherungen müssen diese Form der Kündigung dementsprechend ebenfalls akzeptieren.
Dein Kündigungsschreiben muss folgendes beinhalten:
- Dein Name
- Deine vollständige Adresse
- Deine Versicherungsnummer
- Den Termin, zu dem du kündigen möchtest bzw. den Satz „Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
Geht das Kündigen auch einfacher?
Schnell und unkompliziert kündigst du deinen Versicherungsvertrag mit aboalarm. Wir haben das Kündigungsschreiben bereits für dich vorformuliert und vom Anwalt prüfen lassen. Du musst nur noch die relevanten Daten eintragen. Dann kannst du das Kündigungsschreiben mit aboalarm sofort an den Versicherungsanbieter schicken. Selbstverständlich übermitteln wir dir im Anschluss das Sendeprotokoll deiner Kündigung Kündigungsbeweis.
Was muss ich sonst beachten?
aboalarm hat ein paar wichtige Infos für dich zusammengefasst, die dir beim Thema Haftpflichtversicherung helfen können.
Wozu brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. In der Regel sollte jeder Erwachsene bzw. jeder Haushalt (hierunter fallen auch Lebensgemeinschaften) über solch einen Versicherungsschutz verfügen (Kinder sind automatisch bei ihren Eltern mitversichert).
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die einem Dritten durch die Fahrlässigkeit des Versicherten, entstanden sind. Das gilt sowohl für Schäden an fremden Gegenständen (Sachen) als auch für verletzte bzw. geschädigte Personen. Ein typisches Beispiel für einen Schaden, bei dem die Haftpflichtversicherung greift, ist die kaputte Brille eines Freundes. Natürlich muss der Versicherte die Beschädigung auch tatsächlich verursacht haben! Sachschäden können teils immense Größenordnungen erreichen, die durchaus bei mehreren Millionen Euro liegen. Der Verursacher haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen, wenn er nicht ausreichend haftpflichtversichert ist!
Ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Einen Versicherungsschutz, der alle relevanten Punkte abdeckt, gibt es bereits ab 40 Euro pro Jahr. Dennoch gibt es viele deutsche Haushalte, die keine Haftpflichtversicherung besitzen. Ein Grund dafür ist sicherlich die Tatsache, dass eine private Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Im Gegensatz zu beispielsweise einer Kfz-Versicherung.
Benötigen mein Partner und ich nur einen Versicherungsvertrag, wenn wir gemeinsam in einer Wohnung leben?
Der Grundsatz „pro Haushalt ein Vertrag“ gilt nicht nur für Familien und verheiratete Paare, sondern auch für Personen, die als Paar in einer gemeinsamen Wohnung leben. Hierbei ist es wichtig, dass beide Partner im Versicherungsvertrag aufgeführt sind (dadurch wird es aber nicht teurer). Gegenseitige Schäden sind dann jedoch von der Haftung ausgeschlossen. Solltest du beispielsweise das Handy oder den Fernseher deines Freundes versehentlich kaputt machen, wird der Schaden nicht von eurer gemeinsamen Haftpflichtversicherung übernommen!
Ein wichtiger Hinweis von aboalarm: Solltest du derzeit eine Lehre absolvieren oder dich noch im Studium befinden, bist du normalerweise bei deinen Eltern mitversichert! Bei Unklarheiten erkundige dich bei einem Ansprechpartner einer Versicherung. Die Information ist kostenlos und du kannst dir sicher sein, eine korrekte Auskunft zu erhalten.
Was muss ich bei der Leistung einer Haftpflichtversicherung beachten?
Wenn du eine private Haftpflichtversicherung abschließen möchtest, solltest du auf Folgendes achten:
- Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro (jeweils für Sach- und Personenschäden)
- Einbezug der Forderungsausfalldeckung mit mindestens 5 Millionen Euro Deckungssumme. Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn du als Versicherter geschädigt wirst und der Verursacher nicht für den Schaden aufkommen kann, weil er keine Haftpflichtversicherung hat
- Versicherung von Vermögensschäden (Ein Vermögensschaden bezeichnet die Herbeiführung eines finanziellen Nachteils einer Person, z. B. durch entstandene Umsatzeinbußen.)
- Für Mieter: Mitversicherung von Mietsachschäden!
- Schlüsselverlustrisiko (Besonders zu empfehlen bei Mitarbeitern oder Lehrern, die von ihrem Arbeitgeber einen Generalschlüssel zur Verfügung gestellt bekommen.)
Was kostet eine Haftpflichtversicherung?
Je nach Anbieter, liegen die Preise für eine private Haftpflichtversicherung zwischen 40 und 120 Euro pro Jahr. Natürlich spielt dabei der Umfang des Versicherungsschutzes eine wesentliche Rolle. Wenn bestimmte Zusatzleistungen in deinem Schutz enthalten sein sollen, wie beispielsweise die Mitversicherung von Schlüsselschäden oder du eine höhere Versicherungssumme wählst, ist auch der Beitrag höher. Zudem beeinflusst deine gewählte Selbstbeteiligung im Schadensfall den Preis deiner Haftpflichtversicherung! Tarife mit einer Selbstbeteiligung sind meist günstiger als solche ohne Selbstbeteiligung.
Aktualisiert: 1. Oktober 2023
Autor: Elena Petznik